Die Charta Berufsbildung – Hashtag #CHchartaBerufsbildung steht für eine faire und qualitativ hochstehende Berufsausbildung. In diesem Leitfaden sind total über 60 Jahre an Erfahrung an Best Practice in der Berufsbildung eingeflossen.

Nein. Die „Charta Berufsbildung“ ist ein Leitfaden für die Ausbildung von Lernenden nach Best Practice.

Nein. Das Dokument der „Charta Berufsbildung“ steht hier als kostenloser Download bereit.

Gestützt auf das Berufsbildungsgesetz BBG:

— Art. 1, Abs. 3a BBG: Zur Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes arbeiten Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt zusammen.

— Art. 8, Abs. 1 BBG: Die Anbieter von Berufsbildung stellen die Qualitätsentwicklung sicher.

Die „Charta Berufsbildung“ ist als Leitfaden den SN EN ISO 9001 angeschlossen.

Wenn der Lehrbetrieb bereits ein strukturiertes Lerhlingswesen hat, kann er dies als Mitglied der Charta bestätigen. Andernfalls kann die Charta hilfreich sein, die Qualität der Berufsausbildung entlang ihrer Best Practice-Beispiele zu erhöhen.

Keines Falls – im Gegenteil. Die Charta empfiehlt ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und weiteren OdA’s.

Direkt nicht. Jedoch wenn du deine Lehre in einem zertifizierten Lehrbetrieb absolvierst, erlernst du deinen Wunschberuf in einer Firma, welche sich zur Einhaltung des 5-Punkteplans committet hat.

Nein. Das Committment zur Charta Berufsbildung ist freiweillig. Lehrbetriebe, die diese Charta unterzeichnen, verpflichten sich den 5-Punkteplan in die Wege zu leiten und umzusetzen.

Die Charta Berufsbildung bezieht sich branchenübergreifend auf alle Lehrberufe des dualen Bildungssystems.

Die Charta betrachtet die berufliche Grundbildung ganzheitlich (360 Grad). Dies beinhaltet neben der gesamten Lehrzeit auch die folgenden Dinge wie z.B.:

  • vorausgehenden Rekrutierungsphase,
  • die auszubildenden Personen,
  • die Praxis- und Berufsbildner,
  • die Firmenstruktur des Lehrbetriebs und
  • der Abschluss der Berufsausbildung.

Nein. Jede auszubildende Person hat ein Recht auf eine faire und qualitativ hochstehende Ausbildung

Wenn ein Lehrbetrieb seine auszubildenden Personen nach best practice der

Charta ausbildet, bleiben diese der Firma oder der Branche eher erhalten. Dies führt zu einer nachhaltigen Nachwuchsförderung und Entwicklung, was wiederum dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.

Die Charta beinhaltet keine zusätzlichen Vorschriften, oder verschärfende Massnahmen, welche sich nicht schon bereits in der gesetzlichen Verankerung manifestieren. Es gibt nicht mehr Pflichten, als der Gesetzgeber nicht schon vorschreibt.

Lehrbetriebe mit ISO-Zertifizierungen (auch solche, welche sich neu zertifizieren lassen wollen) committen sich zur „CHARTA Berufsbildung“ und somit zur Einhaltung des 5-Punkteplans.

Diese werden bei der Schweizerischen-Normen-Vereinigung SNV erfasst und gemäss den Prozess-Vorgaben einer offiziellen ISO-Zertifizierung geprüft.

Haben Lehrbetriebe das Bewertungsverfahren bei der für sie zuständigen Zertifizierungsgesellschaft erfolgreich durchlaufen, werden sie auf der online „Exzellenz-Liste“ der „IG Berufsbildung IGBB–Schweiz “ aufgeführt.

Um zusätzlich das offizielle Quality-Zertifikat „IG Berufsbildung IGBB–Schweiz“ zu erhalten, finden Sie Informationen auf der IGBB-Website.

Lehrbetriebe ohne ISO-Zertifizierungen committen sich zur „CHARTA Berufsbildung“ und somit zur Einhaltung des 5-Punkteplans. Sie erbringen direkt bei der „IG Berufsbildung IGBB–Schweiz“ den Nachweis zur Einhaltung der Prozessphasen (vgl. Pos. 5 im 5-Punkteplan) und werden bei Bedarf von Seite „IG Berufsbildung IGBB–Schweiz“ unterstützt.

Damit haben auch nicht-zertifizierte Lehrbetriebe eine Chance, das offizielle Quality-Label für sich zu gewinnen und in der online „Exzellenz-Liste der „IG Berufsbildung IGBB–Schweiz“ aufgeführt zu werden.

Nein. Es gibt je nach Branche andere Qualitäts-Label, welche die Einhaltung des 5-Punkteplans der Charta bestätigen können (z.B. eduqua).

Die Kosten sind wie folgt:

KMU-Betriebe bis 350 Mitarbeitern: CHF 350 (prov)
Grossbetriebe ab 350 Mitarbeitern: CHF 680 (prov)

Bis zum nächsten Rezertfizierungs-Audit der zuständigen Qualitätssicherungs-Organisation.

Nein. Wir messen nicht die quantitativen Ziele, sondern die qualitativen Ziele.

Wir gehen davon aus, dass wenn die qualitativen Ziele erfüllt sind, automatisch auch die quantitativen Ziele eingehalten werden.